Erstellung eines Vertrags über ein Wandeldarlehen
Kosten des gesamten Projeks:
ab 1.500 EUR zzgl. USt. (kostenlose Erstberatung)
Kurzbeschreibung:
Erstellung eines Wandeldarlehensvertrags zwischen der Gesellschaft und Gesellschaftern oder externen Investoren
Beschreibung:
Um die Zeit bis zu einer Finanzierungsrunde durch eine Zwischenfinanzierung zu überbrücken, wird häufig ein Wandeldarlehen von Gesellschaftern oder neuen Investoren gegeben, falls akuter Finanzierungsbedarf für z.B. einzelne unternehmerische Projekte besteht und nicht bis zum Abschluss der wesentlich komplexeren Finanzierungsrunde gewartet werden soll. In der Finanzierungsrunde können die Wandeldarlehen dann in echte Anteile an der Gesellschaft gewandelt und somit von Fremd- zu Eigenkapital werden.
Typischer Ablauf des Beratungsprojekts:
1. Kostenloses telefonisches Erstgespräch und Konkretisierung der Konditionen
2. Abschluss einer Mandatsvereinbarung
3. Schriftlicher Input durch Mandanten auf Basis der Erläuterungen im Erstgespräch
4. Ggf. weiteres Telefonat oder persönlicher Termin
5. Verarbeitung der Mandantenanforderungen, ggf. weitere telefonische oder schriftliche Rückfragen
6. Lieferung eines Entwurfs
7. Korrekturschleife - Besprechung von Änderungswünschen am Entwurf
8. Finalisierung Ihrer Vertragsunterlagen und Beratung zum Vertragsschluss und Vertragsmanagement
9. Ggf. Koordination eines Notartermins zur Beurkundung (sofern gewünscht)
Angebote von Anwälten
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BRL Boege Rohde Luebbehuesen Partnerschaft mbB
Rechtsanwalt Dr. Alexander Hartmann
10117 Berlin
Ergänzende Angaben zum Angebot:

keine weiteren Angaben
Angaben zum Honorar:
Konkrete Aufwandschätzung erfolgt nach kostenloser Erstberatung

RITTERSHAUS Rechtsanwälte PartG mbB
Rechtsanwalt Tim Knorr
80333 München
Ergänzende Angaben zum Angebot:

keine weiteren Angaben
Angaben zum Honorar:
Konkrete Aufwandschätzung erfolgt nach kostenloser Erstberatung

Weitnauer Rechtsanwälte PartG mbB
Rechtsanwalt Benedikt Mahr
80802 München
Ergänzende Angaben zum Angebot:

keine weiteren Angaben
Angaben zum Honorar:
Konkrete Aufwandschätzung erfolgt nach kostenloser Erstberatung